ReValue

Rechtssicherer Werterhalt für End-of-Life Non-Food
Zwei Männer in Business-Kleidung begutachten eine Metallschale in einer großen Industriehalle oder einem Lager

Überbestände sind kein Abfall. Sie sind ein Compliance-Risiko.

Wir helfen unterstützen Sie dabei, Überbestände, Retouren und Restanten rechtskonform vermarkten – außerhalb Ihrer Kernmärkte.

Wenn Ware ihren Platz im Sortiment verliert, bleibt ihr wirtschaftlicher Wert bestehen. Unser Service ReValue realisiert diesen Wert – strukturiert, dokumentiert und im Einklang mit geltenden EU-Vorgaben. Das schafft messbaren unternehmerischen Nutzen:

Sie entlasten Lagerflächen

Sie reduzieren Kapitalbindung

Sie sichern sich gegen regulatorische Risiken ab

Aus der operativen Praxis des europäischen Handels

ReValue ist nicht theoretisch entstanden. Die Lösung basiert auf operativer Erfahrung im europäischen Handel – mit großen Volumina, sensiblen Märkten und hohen regulatorischen Anforderungen.

Als Teil der Schwarz Gruppe managen wir seit Jahren End-of-Life Konsumgüter in einem Umfeld, in dem Markenschutz, Compliance und Effizienz täglich zusammen gedacht werden müssen. Dieses Know-how machen wir für Ihr Unternehmen nutzbar.

Vernichtungsverbot für unverkaufte Neuwaren in der EU

Das Vernichtungsverbot gilt für Textilien, Bekleidung, Mode-Accessoires und Schuhe und dient dabei als Blaupause für weitere Konsumgüter. Rechtliche Grundlage ist die ESPR. Ab dem 19. Juli 2026 wird aus ökologischer Verantwortung eine gesetzliche Pflicht. 

Mit der neuen EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und der nationalen Obhutspflicht nach §52a KrWG setzen wir gemeinsam ein klares Zeichen gegen die Verschwendung wertvoller Ressourcen. Unverkaufte Neuwaren und Retouren sind kein Abfall, sondern Güter, deren Wert es zu erhalten gilt.

PreZero ReValue Mitarbeitende

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Die neue Gesetzgebung nimmt bestimmte Unternehmen in die Pflicht, Erzeugnisse so zu behandeln, dass die Vorbereitung zur Wiederverwendung konsequent priorisiert wird. 

Eine vorschnelle Einstufung als Abfall ist künftig unzulässig. Für Bekleidung, Mode, Accessoires und Schuhe bedeutet das: Die Vernichtung ist in der Regel keine Option mehr. Stattdessen rücken Prozesse in den Fokus, die den Weg zurück in den Wirtschaftskreislauf ebnen.

PreZero ReValue Übersicht von neuer Non-Food Ware Schuhe

Vom Lagerbestand zum kontrollierten Wertstrom

ReValue ersetzt Vernichtungslogik durch strukturierte Wertvermarktung. Wir übernehmen End-of-Life Konsumgüter, prüfen die Ware und vermarkten sie international – außerhalb Ihrer Kernmärkte.

So wird aus Lagerüberhang ein kontrollierter Wertstrom.

Vom Lagerüberbestand zum Wertfaktor - was ReValue für Unternehmen leistet

ReValue verbindet drei zentrale Elemente:

Rechtssicherheit

  • Berücksichtigung der Obhutspflicht (§52a KrWG) und relevanter EU-Regelungen.
  • Dokumentierte Warenübernahme und Nachweisführung.
  • Technische Prüfung bei Elektroartikeln.
  • Gebrauchsfähigkeitsprüfung für jeden Artikel

Marktschutz

  • Verkauf ausschließlich in definierten Drittlandsmärkten.
  • Keine Rückführung in Ihre Kernmärkte.

Wirtschaftliche Entlastung

  • Reduzierte Kapitalbindung.
  • Entlastete Lagerflächen.
  • Kalkulierbarer Erlös statt Entsorgungskosten.
PreZero ReValue Mitarbeitende Gespräch

Erfahrung im internationalen Handel

Wir kennen die Anforderungen internationaler Lieferketten, die Dynamik saisonaler Überbestände und die regulatorischen Rahmenbedingungen im Detail. ReValue ist aus einem bestehenden System entstanden – erprobt im eigenen Handelsumfeld und skalierbar für externe Unternehmen.

PreZero ReValue Lagerhaltung Gabelstaplerfahrer

Umsetzung mit klarer Verantwortung

Unsere europaweiten Exportzentren, Prüfprozesse und internationalen Absatzkanäle sind operativ etabliert.

Das bedeutet für Sie:

  • Planbare Abwicklung
  • Klare Prozessverantwortung
  • Kontrollierte internationale Vermarktung

ReValue ist kein Vermittlungsmodell. Wir übernehmen die Ware, verantworten die gesamte operative Abwicklung und steuern den Vertrieb über Einzel- und Großhändler in den Zielländern.

Rechtssicher handeln. Wirtschaftlich profitieren.

ReValue schafft Klarheit in einem regulatorisch sensiblen Bereich für Unternehmen.

Sie gewinnen:

  • Rechtssicherheit
  • Planbare Entlastung
  • Freigesetztes Kapital
  • Marktschutz
  • Reputationssicherheit

ReValue ist keine Entsorgungsleistung. Es ist eine strukturierte Lösung für Werterhalt.

 

Lassen Sie Ihre Bestände von uns prüfen.

In einem ersten Gespräch klären wir Warengruppen, Volumina und die regulatorischen Rahmenbedingungen, für die Revalue eine interessante Lösung darstellt.
 

Häufige Fragen zu Rechtssicherheit und Marktschutz

In der Regel nein.
Die Vernichtung gebrauchsfähiger Neuware verstößt gegen die Obhutspflicht gemäß §52a KrWG. Zusätzlich greifen konkrete Vernichtungsverbote, etwa für Textilien.

ReValue bietet eine rechtskonforme Alternative zur Vernichtung.

Das EU-Vernichtungsverbot ist Teil der Ökodesign-Verordnung (ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation). Es soll verhindern, dass neuwertige Konsumgüter – vor allem aus Retouren oder Überhängen – vernichtet werden.

Das Verbot untersagt die Vernichtung von unverkauften Konsumgütern. Das betrifft Produkte, die nicht verkauft wurden oder vom Kunden zurückgeschickt wurden und eigentlich noch gebrauchstauglich sind.

Fokus Textilien, Schuhe und Mode-Accessoires: Ab Juli 2026 gilt das Verbot nach einer zweijährigen Übergangsfrist direkt für große Unternehmen in den Bereichen Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe.

Sie soll es als Blaupause gelten. Eine Ausweitung ist möglich: Die EU-Kommission kann das Verbot künftig auf weitere Produktgruppen (z. B. Elektronik) ausweiten.

Ob und wann Ihr Unternehmen von den neuen Regelungen der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und dem Vernichtungsverbot betroffen ist, hängt primär von Ihrer Unternehmensgröße und Ihrem Sortiment ab. Die EU verfolgt hier einen gestuften Zeitplan:
 

Gehöre ich zur betroffenen Unternehmensgröße?
 

  • Große Unternehmen: (Über 250 Mitarbeitende) Für Sie gilt das Vernichtungsverbot für Textilien, Bekleidung und Schuhe bereits ab dem 19. Juli 2026.
     
  • Mittlere Unternehmen: (50 bis 249 Mitarbeitende) Sie genießen eine Übergangsfrist und müssen das Verbot erst ab dem 19. Juli 2030 verbindlich umsetzen.
     
  • Zudem droht ein erhebliches PR-Risiko mit Imageschaden für alle Unternehmen da die Transparenzberichte für Kunden und Umweltorganisationen frei einsehbar sind.

Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen drohen reputative Risiken durch öffentliche Sensibilität gegenüber Warenvernichtung.

ReValue stellt eine nachvollziehbare Prozesskette sicher:

  • Dokumentierte Warenübernahme
  • Prüf- und Aufbereitungsnachweise
  • Transparenter Nachweis über internationale Vermarktung

Bevor ein Elektroartikel in unser Sortiment aufgenommen oder vermarktet wird, durchläuft er einen strengen technischen Prüfprozess. Dieser Ablauf ist vollständig dokumentiert und für jeden Artikel nachvollziehbar hinterlegt.

Warum ist dieser Prozess so wichtig?

  • Ausschluss defekter Ware: Durch die Vorab-Prüfung stellen wir sicher, dass keine nicht gebrauchsfähigen oder unsicheren Artikel in den Verkauf gelangen.
  • Sicherheit & Funktionalität: Nur Geräte, die unsere Qualitätsstandards erfüllen, werden für den Wiederverkauf freigegeben.
  • Fachgerechte Entsorgung: Sollte ein Artikel die Prüfung nicht bestehen, garantieren wir eine ordnungsgemäße Entsorgung nach geltenden europäischen Standards. So stellen wir sicher, dass wertvolle Ressourcen recycelt und Schadstoffe umweltgerecht behandelt werden.

Die Überbestand- und Retouren-Vermarktung erfolgt ausschließlich in definierten Drittlandsmärkten außerhalb Ihrer Vertriebsgebiete.