ReValue

Transparente Prozesse zur ressourcenschonenden Weiterverwendung von End-of-Life Non-Food-Waren
Zwei Männer in Business-Kleidung begutachten eine Metallschale in einer großen Industriehalle oder einem Lager

Überbestände sind kein Abfall – sondern ungenutztes Kapital.

Wir unterstützen Sie dabei, Überbestände, Retouren und Restanten strukturiert und vertragssicher außerhalb Ihrer Kernmärkte zu vermarkten.

Wenn Ware ihren Platz im Sortiment verliert, bleibt ihr wirtschaftlicher Wert bestehen. Unser Service ReValue realisiert diesen Wert – durch dokumentierte Wiedervermarktungsprozesse unter Berücksichtigung relevanter europäischer Standards.

Das schafft transparenten unternehmerischen Mehrwert:

Sie entlasten Ihre Lagerflächen und reduzieren gebundenes Kapital.

Sie reduzieren Kapitalbindung

Sie minimieren regulatorische Risiken durch lückenlos dokumentierte und regelkonforme Prozesse.

Aus der operativen Praxis des europäischen Handels

ReValue ist nicht theoretisch entstanden. Die Lösung basiert auf langjähriger operativer Erfahrung im europäischen Handel – beim Umgang mit großen Volumina, komplexen Märkten und anspruchsvollen regulatorischen Rahmenbedingungen.

Als Teil der Schwarz Gruppe steuern wir seit Jahren Prozesse für End-of-Life-Konsumgüter – mit Fokus auf verlässlichen Markenschutz, hohe Prozess-Compliance und maximale Effizienz.

Dieses Know-how machen wir gezielt für Ihr Unternehmen nutzbar.

Vernichtungsverbot für unverkaufte Neuwaren in der EU

Das Verbot zur Vernichtung unverkaufter Verbrauchsgüter nach der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) betrifft schrittweise – für große Unternehmen ab dem 19. Juli 2026 – Textilien, Bekleidung, Mode-Accessoires und Schuhe. Es bildet den Rahmen für ein modernes Retouren- und Bestandsmanagement.

Vor dem Hintergrund der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und der nationalen Obhutspflicht nach § 52a KrWG unterstützen wir Sie bei der Umsetzung ressourcenschonender Prozesse zur Vermeidung unnötiger Wareneffekte.

Unverkaufte Neuwaren und Retouren behalten ihren wirtschaftlichen und materiellen Wert. Unsere Lösungen sind darauf ausgerichtet, diese Güter gezielt im Wirtschaftskreislauf zu halten.

PreZero ReValue Mitarbeitende

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Die aktuellen europäischen Vorgaben verpflichten betroffene Unternehmen zunehmend, die Vorbereitung zur Wiederverwendung im Bestandsmanagement vorrangig zu prüfen.

Eine unprüfliche Deklarierung verkehrsfähiger Restwaren als Abfall entspricht nicht mehr den Grundsätzen der gesetzlichen Obhutspflicht.

Für Textilien, Mode, Accessoires und Schuhe rückt die Vermeidung von Vernichtung schrittweise in den regulatorischen Fokus. Gefragt sind strukturierte Prozesse, die qualifizierte Restanten und Retouren gezielt im Wirtschaftskreislauf halten.

PreZero ReValue Übersicht von neuer Non-Food Ware Schuhe

Vom Lagerbestand zum transparent gemanagten Wertstrom

ReValue ersetzt die Vernichtung verkehrsfähiger Ware durch strukturierte Wertvermarktung. Wir übernehmen End-of-Life Konsumgüter, prüfen die Ware und vermarkten sie nach abgestimmten Vorgaben bevorzugt außerhalb Ihrer definierten Kernmärkte.

So wird aus Lagerüberhang ein kaufmännisch und logistisch gezielt gesteuerter Wertstrom.

Vom Lagerüberbestand zum Wertfaktor - was ReValue für Unternehmen leistet

ReValue verbindet drei zentrale Elemente:
PreZero ReValue Mitarbeitende Gespräch

Erfahrung im internationalen Handel

Wir kennen die Anforderungen internationaler Lieferketten, die Dynamik saisonaler Überbestände und steuern Prozesse auf Basis fundierter regulatorischer Branchenkenntnisse.

ReValue ist aus der Praxis entstanden – erprobt im eigenen Handelsumfeld und flexibel skaliert für die Anforderungen externer Unternehmen.

PreZero ReValue Lagerhaltung Gabelstaplerfahrer

Umsetzung mit klarer Verantwortung

Unsere europaweiten Exportzentren, Prüfprozesse und internationalen Absatzkanäle sind operativ etabliert.

Das bedeutet für Sie:

  • Planbare Abwicklung
  • Klare Prozessverantwortung
  • Gezielt gesteuerte internationale Vermarktung

ReValue ist kein Vermittlungsmodell. Wir übernehmen die Ware, verantworten die operative Abwicklung und steuern den Vertrieb über ein Netz von Einzel- und Großhändlern in den Zielländern.

Rechtskonform handeln. Wirtschaftlich profitieren.

ReValue schafft Klarheit in einem regulatorisch sensiblen Bereich für Unternehmen.

Sie gewinnen:

  • Rechtskonforme Prozessstrukturen
  • Planbare Entlastung
  • Freigesetztes Kapital
  • Marktschutz
  • Erhöhte Reputationssicherheit durch transparente Verwertungspfade

ReValue ist keine reine Entsorgungsleistung, sondern eine strukturierte Lösung zum gezielten Werterhalt.

Lassen Sie Ihre Bestände von uns prüfen.

In einem ersten Gespräch klären wir Warengruppen, Volumina und die regulatorischen Rahmenbedingungen, für die ReValue eine passende Lösung bietet.

Häufige Fragen zu Rechtssicherheit und Marktschutz

Nur noch unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen.

Die gesetzliche Obhutspflicht (§ 52a KrWG) und europäische Vorgaben wie die ESPR begrenzen die Vernichtung gebrauchsfähiger Neuware deutlich. Für bestimmte Produktkategorien wie Textilien treten schrittweise strenge gesetzliche Vernichtungsverbote in Kraft.

ReValue bietet eine strukturierte, auf Verwertung ausgerichtete Alternative zur Vernichtung.

Das EU-Vernichtungsverbot ist Teil der Ökodesign-Verordnung (ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation). Es soll verhindern, dass neuwertige Konsumgüter – vor allem aus Retouren oder Überhängen – vernichtet werden.

Das Verbot untersagt die Vernichtung von unverkauften Konsumgütern. Das betrifft Produkte, die nicht verkauft wurden oder vom Kunden zurückgeschickt wurden und eigentlich noch gebrauchstauglich sind.

Fokus Textilien, Schuhe und Mode-Accessoires: Ab Juli 2026 gilt das Verbot nach einer zweijährigen Übergangsfrist direkt für große Unternehmen in den Bereichen Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe.

Sie soll als Blaupause gelten. Eine Ausweitung ist möglich: Die EU-Kommission kann das Verbot künftig auf weitere Produktgruppen (z. B. Elektronik) ausweiten.

Ob und wann Ihr Unternehmen von den neuen Regelungen der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) und dem Vernichtungsverbot betroffen ist, hängt primär von Ihrer Unternehmensgröße und Ihrem Sortiment ab. Die EU verfolgt hier einen gestuften Zeitplan:
 

Gehöre ich zur betroffenen Unternehmensgröße?

  • Große Unternehmen (über 250 Mitarbeitende): Für Sie gilt das Vernichtungsverbot für Textilien, Bekleidung und Schuhe seit dem 19. Juli 2026. 
     
  • Mittlere Unternehmen (50 bis 249 Mitarbeitende): Sie nutzen eine Übergangsfrist und setzen das Verbot ab dem 19. Juli 2030 verbindlich um.
     
  • Zudem entsteht durch die gesetzlich vorgeschriebenen Transparenz- und Berichtspflichten (z. B. nach ESPR und KrWG) eine hohe Öffentlichkeit: Frei einsehbare Berichte machen den Umgang mit Überbeständen für Kunden und Stakeholder nachvollziehbar.

Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben wie die ESPR oder das KrWG drohen behördliche Bußgelder, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sowie erhebliche Transparenz- und Reputationsrisiken im Rahmen der gesetzlichen Offenlegungspflichten.

ReValue unterstützt Ihre Nachweisführung durch eine transparent dokumentierte Prozesskette:

  • Dokumentation der Warenübernahme 
  • Systematische Prüf- und Aufbereitungsnachweise
  • Transparente Berichterstattung über die gewählten internationalen Vermarktungswege

Bevor ein Elektroartikel in unser Sortiment aufgenommen oder vermarktet wird, durchläuft er einen strengen technischen Prüfprozess. Dieser Ablauf wird nach festen Kriterien dokumentiert und in unserem System nachvollziehbar erfasst.

Warum ist dieser Prozess so wichtig?

  • Minimierung von Ausfallrisiken: Durch die Vorab-Prüfung filtern wir nicht gebrauchsfähige oder auffällige Artikel gezielt vor der Freigabe aus.
  • Fokus auf Funktion & Sicherheit: Nur Geräte, die unsere definierten Prüfkriterien erfüllen, werden für den Wiederverkauf freigegeben.
  • Regelkonforme Zuführung zur Verwertung: Sollte ein Artikel die technische Prüfung nicht bestehen, wird er über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gemäß den Vorgaben des ElektroG verarbeitet, um Rohstoffe fachgerecht im Kreislauf zu halten.

Die Vermarktung von Überbeständen und Retouren wird vertraglich und logistisch auf vorab definierte Zielmärkte außerhalb Ihrer primären Vertriebsgebiete ausgerichtet.